Werkstatt
Scheibentönung
Wir tönen Scheiben in Gretzenbach, zwischen Aarau und Olten — für Personenwagen, SUV und Transporter. Getönt wird hinter der B-Säule und die Heckscheibe; dort ist in der Schweiz jeder Tönungsgrad erlaubt und keine Eintragung im Fahrzeugausweis nötig. Frontscheibe und vordere Seitenscheiben bleiben nach Art. 71a VTS praktisch ungetönt.
Was erlaubt ist
| Scheibe | Erlaubt |
|---|---|
| Heckscheibe | Jeder Tönungsgrad, auch 5 Prozent Lichtdurchlass |
| Hintere Seitenscheiben | Jeder Tönungsgrad |
| Vordere Seitenscheiben | Mindestens 70 Prozent Lichtdurchlass — praktisch keine Tönung |
| Frontscheibe | Mindestens 70 Prozent Lichtdurchlass |
Keine Eintragung für die hinteren Scheiben
Das ist der häufigste Irrtum: für getönte Scheiben hinter der B-Säule ist in der Schweiz keine Eintragung im Fahrzeugausweis vorgesehen und kein Termin beim Strassenverkehrsamt nötig. Die Vorschrift in Art. 71a Abs. 4 VTS betrifft die Scheiben im Sichtfeld des Fahrers, also vorn. Wer dir für die Heckscheibe eine Eintragung verkauft, verkauft dir etwas, das es nicht braucht.
Wie wir arbeiten
Die Folie wird zugeschnitten und von innen auf die Scheibe aufgebracht, nicht aufgeklebt wie ein Aufkleber. Die Scheibe muss dafür staubfrei sein, deshalb arbeiten wir in geschlossenem Raum. Nach der Montage braucht die Folie einige Tage zum Austrocknen — in dieser Zeit können Schlieren sichtbar sein, die von selbst verschwinden. Die Scheiben in dieser Zeit nicht öffnen.
Häufige Fragen
Darf ich die Heckscheibe in der Schweiz tönen?
Ja, in jedem Tönungsgrad, auch sehr dunkel. Für die Scheiben hinter der B-Säule und die Heckscheibe gibt es in der Schweiz keine Grenze für den Lichtdurchlass und keine Eintragung im Fahrzeugausweis. Beschränkt sind nur Frontscheibe und vordere Seitenscheiben.
Brauche ich einen Termin beim Strassenverkehrsamt?
Nein. Für getönte Scheiben hinter der B-Säule ist in der Schweiz keine Eintragung im Fahrzeugausweis vorgesehen, und es braucht keinen Termin beim Strassenverkehrsamt. Du fährst direkt nach der Montage weiter. Der gegenteilige Eindruck kommt aus Deutschland, wo andere Regeln gelten.
Wie dunkel darf es vorne sein?
Frontscheibe und vordere Seitenscheiben müssen nach Art. 71a Abs. 4 VTS mindestens 70 Prozent des Lichts durchlassen. Das Glas selbst nimmt schon einen Teil davon weg, deshalb bleibt für eine Folie praktisch kein Spielraum. Vorne tönen wir nicht.
Wie lange hält die Folie?
Eine gute Folie hält viele Jahre, ohne sich zu verfärben oder zu lösen. Entscheidend sind Folienqualität und sauberes Arbeiten beim Anbringen. Auf die Montage geben wir 24 Monate; für die Folie selbst gilt die Garantie ihres Herstellers.
Kann die Folie wieder entfernt werden?
Ja, sie sitzt auf der Innenseite der Scheibe und lässt sich mit Wärme und Geduld abziehen. Bei Heckscheiben ist Vorsicht nötig, weil die Heizdrähte in der Scheibe liegen und beim Abziehen beschädigt werden können.