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Ratgeber

Scheibentönung in der Schweiz: was ist erlaubt

In der Schweiz dürfen die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe in jedem Tönungsgrad gefoliert werden, auch mit fünf Prozent Lichtdurchlass. Frontscheibe und vordere Seitenscheiben müssen nach Art. 71a Abs. 4 VTS mindestens 70 Prozent Licht durchlassen und bleiben praktisch ungetönt. Für die hinteren Scheiben ist keine Eintragung im Fahrzeugausweis vorgesehen.

Die Regel in einer Tabelle

ScheibeErlaubtEintragung
Heckscheibejeder Tönungsgradnein
hintere Seitenscheibenjeder Tönungsgradnein
vordere Seitenscheibenmindestens 70 % Lichtdurchlassentfällt, praktisch keine Tönung möglich
Frontscheibemindestens 70 % Lichtdurchlassentfällt, praktisch keine Tönung möglich

Der häufigste Irrtum

Viele glauben, getönte Scheiben müssten in der Schweiz eingetragen werden. Für die Scheiben hinter der B-Säule ist das nicht der Fall: es gibt dort keine Grenze für den Lichtdurchlass und kein Eintragungsverfahren. Der Irrtum kommt aus Deutschland, wo andere Regeln gelten. Wer dir für eine getönte Heckscheibe einen Termin beim Strassenverkehrsamt verkauft, verkauft dir einen Schritt, den es nicht gibt.

Warum vorne praktisch nichts geht

Die 70-Prozent-Grenze gilt für die Scheibe mit der Folie, nicht für die Folie allein. Autoglas nimmt selbst schon Licht weg, je nach Fahrzeug bis zu zehn Prozent. Damit bleibt für eine Folie kaum Spielraum, bevor die Grenze unterschritten ist. Deshalb tönen wir vorne nicht — auch nicht ein wenig.

Häufige Fragen

Darf ich in der Schweiz die Heckscheibe schwarz tönen?

Ja. Für Heckscheibe und hintere Seitenscheiben gibt es keine Grenze für den Lichtdurchlass, auch fünf Prozent sind zulässig. Das ist deutlich freier als in vielen Nachbarländern.

Muss ich die Tönung eintragen lassen?

Für die Scheiben hinter der B-Säule nein. Ein Eintragungsverfahren ist dafür nicht vorgesehen, und es braucht keinen Termin beim Strassenverkehrsamt. Du fährst direkt nach der Montage weiter.

Was passiert bei einer Polizeikontrolle?

Bei korrekt ausgeführter Tönung hinter der B-Säule nichts. Kritisch wird es nur bei getönten vorderen Scheiben, weil dort die 70-Prozent-Grenze gilt und sie mit einem Messgerät geprüft werden kann.

Gilt die Regel auch für Transporter und Lieferwagen?

Entscheidend ist die Lage der Scheibe, nicht die Fahrzeugart: alles hinter der B-Säule ist frei, Frontscheibe und vordere Seitenscheiben sind begrenzt. Bei Kastenwagen ohne hintere Scheiben erübrigt sich die Frage.

Beeinträchtigt eine Tönung die Sicht bei Nacht?

Nach hinten ja, besonders bei sehr dunklen Folien und bei Regen. Wer viel rückwärts einparkt, sollte das einrechnen oder eine Rückfahrkamera nachrüsten. Die vorderen Scheiben bleiben ohnehin ungetönt, die Sicht nach vorn ändert sich also nicht.

Für dein Fahrzeug genau wissen

Die Angaben hier gelten allgemein. Was für dein Fahrzeug gilt, sagen wir dir in zwei Minuten am Telefon — das ist schneller als jede Suche.

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